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Zuckerfrei

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zuckerfrei

Neue EU-Regelung im Bezug auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln:

 

Wer kennt Bezeichnungen wie „Zuckerfrei“, „Zuckerarm“, „Light“, „Fettfrei“ und ähnliches nicht?! Wer aber versteht diese Bezeichnungen tatsächlich, und kann man wirklich glauben, was auf solch in der Werbung hoch angepriesenen Produkten steht? Tatsache ist bis heute, dass es keinen richtigen gesetzlichen Rahmen dafür gibt, welcher die Anforderungen eines solchen Light - Produktes vorschreibt.

Nach langen Nächten mit hitzigen Diskussionen wurde nun aber dem Ruf nach einer einheitlichen Regelung im weitläufigen EU Raum nachgegangen. Eine auf gesundheitsbezogene Angaben zugeschnittene Verordnung ist glücklicherweise die Folge. Diese läuft unter dem Namen "Verordnung über die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel", welche auch als „Claim-Verordnung“ (auf Deutsch bedeutet „claim“ Behauptung) bekannt ist.
Die ersten Auswirkungen bekommen die Nahrungsmittelkunden bereits ab dem 1. Juli zu spüren. Ab diesem Zeitpunkt werden vorerst aber nur einige wenige neue Hinweise auf den Lebensmitteln zu finden sein, wie beispielshalber eine Information über eine ausgewogene Ernährung oder der Hinweis, nicht zu viel von einem bestimmten Produkt zu konsumieren. Um sich diese Regelung besser vorstellen zu können, hoffen wir, dass unser nachstehendes Beispiel Ihnen dies etwas näher bringen kann. Entdecken Sie beispielsweise ein Produkt, auf welchem Sie den Hinweis entdecken, dass der beinhaltende Zucker den Tagesbedarf deckt, muss des Weiteren noch ein Zusatz angebracht werden, dass Sie nicht zu viel von diesem Produkt (über die empfohlene Tagesdosis) verzehren sollten. Der Warnhinweis würde wie folgt lauten: „Beachten Sie die Verzehrsempfehlung“.
Im Anhang der Verordnung sind auch noch weitere Gesetzestexte, welche aber noch nicht gültig sind, verfasst worden. So dürfen Lebensmittel, welche die Aufschrift „fettarm“ aufweisen, nur mehr weniger als drei Gramm Fett pro hundert Gramm Produktmasse aufweisen. Obwohl die Freude bei Ernährungsexperten anfangs recht groß war, so ist Diese, durch die langen Übergangszeiten, doch etwas getrübt. Mit dem Stichtag 1.1.2010 sollten Sie jedoch auch Ihre letzten Misstrauensgedanken verworfen haben. Ab diesem Zeitpunkt nämlich werden EU Gremien alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, welche im Vorhinein angemeldet werden müssen, kontrollieren und in Folge genehmigen oder abweisen. Zur Beurteilung werden dann Nährwertprofile hinzugezogen, um klar feststellen zu können, was beworben werden darf und was nicht. Dadurch sollten dann die Kunden einen richtigen Hinweis auf das jeweilige Produkt vorfinden können und so auch des öfteren zu den tatsächlich gesünderen (und nicht nur zu den vermeindlich gesünderen) Produkten greifen können..

Im Bezug auf „zuckerfrei“ sei noch darauf hinzuweisen, dass es bereits einige Hersteller gibt, welche freiwillig zuckerfreie Produkte erzeugen. Diese Produkte werden im Anschluss einer unabhängigen Untersuchung auf einem Universitätsinstitut unterzogen und getestet. Dabei wird dem jeweiligen Produkt mittels eines Gutachtens bestätigt, dass es sich um ein zuckerfreies, und oft auch zahnfreundliches, Produkt handelt. Zahnfreundlich wird ein Produkt oft deshalb eingestuft, da statt Zucker Zuckeraustauschstoffe oder Süßstoffe im zu überprüfenden Gut verwendet wurden. Solche Austauschstoffe beziehungsweise Süßstoffe verschulden weder Karies noch sonstige Säureschäden an den Zähnen. Diese freiwillig kontrollierten Produkte sind unter anderem mit dem aus unseren Apotheken bekannten roten Zahnmännchen mit dem Regenschirm zu erkennen. Solche Produkte können vom Kunden mit ruhigem Gewissen gekauft werden, und sind zu 100 Prozent auch das, was auf den Produktverpackungen angeschrieben wird. Das Problem mit der Aufschrift „zuckerfrei“ bei herkömmlichen, in Supermärkten erhältlichen Produkten, beruht auf der Definition. Lebensmittelrechtlich bedeutet zuckerfrei nämlich nur, dass keine Saccharose, unser Haushaltszucker, enthalten sein darf. Andere Zuckerarten wie Glukose, Fruktose, Maltose oder Laktose, schlimmer aber noch Zuckerersatzstoffe wie beispielsweise Aspartam, finden allerdings weiter Einhalt in unseren Produkten. Diese Zucker verursachen allerdings, genauso wie der Haushaltszucker, zahlreiche gesundheitliche Probleme – teilweise auch solche, die der herkömmliche Zucker gar nicht erst verursachen würde!

 

 

 

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